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Dienstleistungen der Verwaltung

Im Bereich der Gesundheitsverwaltung werden verschiedenste Dienstleistungen angeboten, zu denen Sie in der unten stehenden Übersicht nähere Informationen finden.
Eine Liste der Ansprechpartner*innen für die Leistungen der Gesundheitsverwaltung finden Sie unten unter „Kontakt“.

Prüfungswesen

Anlass und gesetzliche Grundlage
Die Kreise und kreisfreien Städte sind gemäß § 5 „Zuständigkeitsverordnung Heilberufe“ für die Durchführung der bundesrechtlich geregelten Berufsgesetze sowie der landesrechtlichen Verordnungen im Bereich der nichtakademischen Heilberufe zuständig.
Demnach ist das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen (Fachdienst Gesundheit) als untere Gesundheitsbehörde zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für nichtakademische Heilberufe im Kreisgebiet.
 
Dies bezieht sich auf folgende Berufsausbildungen und Weiterbildungen:
  • Ergotherapeut/in
  • Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie
  • Logopädin/ Logopäde
  • Masseur/in und med. Bademeister/in
  • Medizinisch-technische (r) Radiologieassistent/in
  • Notfallsanitäter/in
  • Pharmazeutisch-technische (r) Assistent/in
  • Physiotherapeut/in
  • Podologin/Podologe
  • Rettungshelfer/in
  • Rettungssanitäter/innen
Vor dem Prüfungsausschuss des Gesundheitsamtes werden die staatlichen Prüfungen abgelegt. Ein Arzt/eine Ärztin des Gesundheitsamtes nimmt die Aufgabe als Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses wahr. Anschließend werden vom Gesundheitsamt die Prüfungszeugnisse ausgestellt.
Nach abgeschlossener Ausbildung und erfolgreich bestandener Prüfung ist das Gesundheitsamt für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zuständig. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt „Führen der Berufsbezeichnung“.


Allgemeine Prüfungsvoraussetzungen
Zur Prüfung können Sie nur zugelassen werden, wenn Sie an einer Ausbildung, deren Dauer je nach Berufszweig variiert, mit theoretischem und praktischem Unterricht und praktischer Ausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule teilgenommen haben.
 
Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn folgende Nachweise vorliegen:
  • Beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepass
  • Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen.
Ein Verzeichnis der staatlich anerkannten Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für nichtakademische Heilberufe im Kreis Recklinghausen finden Sie hier.

Führen der Berufsbezeichnung (Berufserlaubnisurkunde)

Das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen (Fachdienst Gesundheit) ist als untere Gesundheitsbehörde zuständig, bei Gesundheitsfachberufen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zu erteilen. Zuständig ist das Gesundheitsamt für die Berufe, die an einem Ausbildungsinstitut mit Sitz im Kreis Recklinghausen abgeschlossen wurden.
 
Dies bezieht sich auf folgende Berufe:
  • Ergotherapeut/in
  • Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in in der Intensivpflege und Anästhesie (für Weiterbildungen, die vor dem 31.12.2023 begonnen wurden)
  • Logopädin/ Logopäde
  • Masseur/in und med. Bademeister/in
  • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
  • Notfallsanitäter/in
  • Physiotherapeut/in
  • Podologin/ Podologe
Sämtliche Berufsurkunden für pharmazeutisch-technische Assistenten werden ausschließlich von der Bezirksregierung Münster ausgestellt.


Was wird benötigt?
Wenn Sie die Erlaubnis zur Führung einer der oben genannten Berufsbezeichnungen beantragen möchten, nutzen Sie das hierfür vorgesehene Antragsformular. Das entsprechende Antragsformular Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung sowie ein Vordruck für das erforderliche ärztliche Zeugnis finden Sie unter „Formulare“. Zudem ist die Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses der Belegart O erforderlich, welche beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes vorzunehmen ist.
 
Für den Beruf „Masseur/in und med. Bademeister/in“ wird neben dem Antragsformular Masseur/in und med. Bademeister/in außerdem eine Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Tätigkeit benötigt. Diese finden Sie ebenfalls unter „Formulare“.
 
Für die Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung wird neben dem Antragsformular Erlaubnis zur Führung einer Fachweiterbildungsbezeichnung eine Kopie des Prüfungszeugnisses (Fachweiterbildung) und eine Kopie der bisherigen Berufserlaubnisurkunde benötigt. Das Antragsformular finden Sie unter „Formulare“.
 
 
Anfallende Kosten 
Für die Erteilung der Erlaubnisurkunde werden Verwaltungsgebühren nach landesrechtlichen Vorschriften in Höhe von 60,00 € erhoben.
 
 
Formulare

Ausländische Berufsabschlüsse in einem Gesundheitsfachberuf

Sie haben im Ausland eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf erfolgreich abgeschlossen, wohnen nun im Kreis Recklinghausen und möchten Ihren Beruf unter Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung ausüben.
 
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist, dass die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes durch den Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung Münster festgestellt worden ist. Nachdem die Gleichwertigkeit Ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses festgestellt worden ist, kann eine entsprechende Berufserlaubnisurkunde beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden.
 
 
Was wird benötigt?
Bitte nutzen Sie für die Beantragung der Berufserlaubnisurkunde das zu diesem Zweck vorgesehene Antragsformular. Das entsprechende Antragsformular ausländische Berufsabschlüsse sowie ein Vordruck für das erforderliche ärztliche Zeugnis finden Sie unter „Formulare“. Zudem ist die Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses der Belegart O erforderlich, welche beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes vorzunehmen ist.
 
Weitere Voraussetzung ist, dass Sie die deutsche Sprache im Bereich der allgemeinen Umgangssprache und der erforderlichen Fachsprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschen. Zur Feststellung der erforderlichen Sprachkenntnisse setzen Sie sich mit den unten genannten Ansprechpartnern im Bereich „Medizinalaufsicht, Heilpraktiker“ (s. Kontakt) in Ver-bindung, um einen Termin zu vereinbaren. Die erforderlichen Sprachkenntnisse (schriftlich und mündlich, Umgangs- und Fachsprache) sind gegebenenfalls in einer Sprachüberprüfung im Gesundheitsamt nachzuweisen.
 
 
Anfallende Kosten
Für die Erteilung der Erlaubnisurkunde werden Verwaltungsgebühren nach landesrechtlichen Vorschriften in Höhe von 60,00 € erhoben. Einzelfallbezogen können zusätzliche Gebühren in Höhe von 80,00 € für eine Sprachüberprüfung anfallen. Die Gebühren sind erst nach Erhalt eines entsprechenden Gebührenbescheides von Ihnen zu überweisen.
 
 
Formulare

Verlust eines Zeugnisses / einer Erlaubnisurkunde

Was wird benötigt?
Wenn Ihnen Ihr durch den Kreis Recklinghausen ausgestelltes Prüfungszeugnis oder Ihre Erlaubnisurkunde abhandengekommen ist, können Sie einen schriftlichen Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung beim Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen stellen. Das entsprechende Antragsformular Ersatzurkunde und -zeugnis finden Sie unter „Formulare“.
 
Bei Beantragung einer Ersatzurkunde ist zudem die Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses der Belegart O erforderlich, welches beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen ist.
 
 
Anfallende Kosten
Für die Erteilung eines Ersatzzeugnisses/ einer Ersatzurkunde werden Verwaltungsgebühren nach landesrechtlichen Vorschriften in Höhe von jeweils 60,00 € erhoben. Die Gebühr ist erst nach Erhalt eines entsprechenden Gebührenbescheides von Ihnen zu überweisen.

 
Formulare

Bescheinigung für die Ausübung einer Tätigkeit im Ausland (CCPS)

Sie haben durch den Kreis Recklinghausen eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung eines Gesundheitsfachberufes erhalten und möchten nunmehr in diesem Beruf im Ausland arbeiten.

Zunächst sollten Sie sich in Ihrem jeweiligen „Zielstaat“ erkundigen, welche Dokumente dort erforderlich sind. In vielen europäischen Staaten ist eine Bescheinigung über den aktuellen Berufsstand (Certificate of current professional status / letter of good standing) notwendig, damit von den dortigen Behörden sichergestellt werden kann, dass Ihre Berufserlaubnis in Deutschland nicht zurückgenommen oder widerrufen wurde und Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben dürfen.

Sofern Sie andere Bescheinigungen oder Unterlagen vorlegen müssen, nehmen Sie bitte Kontakt zu den aufgeführten Ansprechpartnern im Bereich „Medizinalaufsicht, Heilpraktiker“ (s. Kontakt) auf.
 
 
Was wird benötigt?
Wenn Sie eine Bescheinigung über den aktuellen Berufsstand beantragen möchten, können Sie einen schriftlichen Antrag beim Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen stellen. Das entsprechende Antragsformular Bescheinigung über den aktuellen Berufsstand finden Sie unter „Formulare“.
Bei Beantragung der Bescheinigung ist zudem die Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses der Belegart O erforderlich.
Die weiteren vorzulegenden Unterlagen können Sie dem Antragsformular entnehmen.


Anfallende Kosten
Für die Ausstellung dieser Bescheinigung werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 17,50 € erhoben.
 
 
Formulare

Niederlassungsanzeige / Mitarbeitermeldungen

Sie gehören einem Gesundheitsfachberuf an und möchten sich im Kreis Recklinghausen selbständig niederlassen oder Angehörige eines Gesundheitsfachberufs beschäftigen. Das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen (Fachdienst Gesundheit) als untere Gesundheitsbehörde ist die zuständige Behörde, die Voraussetzungen zur Niederlassung zu prüfen sowie die Niederlassungen im Kreisgebiet zu erfassen.
 
 
Was wird benötigt?
Für die Meldung Ihrer Niederlassung ist beim Gesundheitsamt eine Niederlassungsanzeige einzureichen. Das entsprechende Formular finden Sie unter „Formulare“. Die weiteren vorzulegenden Unterlagen können Sie dem Formular entnehmen.
 
Sollten Sie (zusätzlich) Mitarbeitende, die einen Gesundheitsfachberuf ausüben, einstellen, so sind Sie gemäß § 1a GBerG verpflichtet, diese Mitarbeitende vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzumelden. Dabei müssen eine aktuelle beglaubigte Fotokopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (nicht älter als drei Monate), das Geburtsdatum, die Beschäftigungsart und der Beschäftigungsbeginn von Ihren Mitarbeitenden vorlegt bzw. mitgeteilt werden. Weiterhin muss dem Gesundheitsamt auch das Datum der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses angezeigt werden. Einen Vordruck für Mitarbeitermeldung finden Sie ebenfalls unter „Formulare“.

 
Anfallende Kosten
Sie haben die Möglichkeit, sich eine schriftliche Bestätigung Ihrer Niederlassungsanzeige seitens des Gesundheitsamtes ausstellen zu lassen. Für die Ausstellung der Bestätigung werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 25,00 € erhoben.
 
Für eine schriftliche Bestätigung über sich zu einem späteren Zeitpunkt ergebende Änderung in der Praxis werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 17,50 € erhoben.

 
Formulare

Heilpraktiker/in (allgemein) und Heilpraktiker/in (Psychotherapie)

Sie möchten als Heilpraktiker/in die Heilkunde ausüben und dies zu Ihrem Beruf machen? Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen, benötigt dafür die entsprechende Berufserlaubnis als "Heilpraktiker/in" oder als "Heilpraktiker/in (Psychotherapie)". Das Gesundheitsamt ist die zuständige Behörde, die die Berufserlaubnis "Heilpraktiker" und "Heilpraktiker (Psychotherapie)" erteilt. Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare für Heilpraktiker finden Sie hier.

Informationen und Formulare für Heilpraktiker eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie finden Sie hier.

Die nächstfreien schriftlichen Überprüfungstermine sind:

  • für den Heilpraktiker (allgemein) am 14.10.2026

 

  • für den Heilpraktiker Psychotherapie am 08.10.2025

 

Heilpraktiker/in (Physiotherapie)

Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung führt die Stadt Düsseldorf für den Kreis Recklinghausen die Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern eingschränkt auf den Bereich der Physiotherapie sowie auch die Erlaubniserteilungen durch.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/488/show

Podologie / medizinische Fußpflege

Um den Tätigkeitsbereich der medizinischen Fußpflege einheitlich zu regeln, ist ein bundeseinheitliches Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen beschlossen worden und am 02.01.2002 in Kraft getreten. Die wesentlichen Veränderungen, die sich mit der Umsetzung dieses Gesetzes ergeben, werden in diesem Informationsblatt dargestellt.

Hebammen und Entbindungspfleger

Hebammen und Entbindungspfleger sind zu regelmäßigen beruflichen Fortbildungen verpflichtet und unterliegen der Dokumentationspflicht. Das Gesundheitsamt ist die zuständige Behörde, gegenüber der die Hebammen und Entbindungspfleger im Kreis Recklinghausen belegen müssen, dass sie ihrer Fortbildungs- und Dokumentationspflicht nachkommen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontakt

Besuchsadresse:
Am Erlenkamp 16 - 18
Gebäudeteil C
45657 Recklinghausen

Postanschrift:
Kreisverwaltung Recklinghausen
FD 53 - Gesundheit
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen


Medizinalaufsicht, Heilpraktiker

Herr Engelter
Telefon: 02361 / 53-3842
Fax: 02361 / 53-68 3842

Frau Rudolph
Telefon: 02361 / 53-3544
Fax: 02361 / 53-68 3544

Frau Thuis
Telefon: 02361 / 53-3944
Fax: 02361 / 53-68 3944


Prüfungswesen Gesundheitsfachberufe
E-Mail: pruefungswesen@kreis-re.de

Frau Köcher  
Telefon: 02361 / 53-4723
Fax: 02361 / 53-68 4723

Herr Hinzmann
Telefon: 02361 / 53-4123
Fax: 02361 / 53-68 4123


Trinkwasserüberwachung
E-Mail: trinkwasser@kreis-re.de

Herr Bartkowiak
Telefon: 02361 / 53-3095
Fax: 02361 / 53-68 3095

Herr Bergmann
Telefon: 02361 / 53-4106
Fax: 02361 / 53-68 4106
 

Infektionsschutz
E-Mail: impfpflicht@kreis-re.de

Herr Poschke
Telefon: 02361 / 53-4506
Fax: 02361 / 53-68 4506


Apotheken- und Arzneimittelüberwachung
E-Mail: arzneimittelaufsicht@kreis-re.de

Herr Bergmann                                                                     
Telefon: 02361 / 53-4106                                  
Fax: 02361 / 53-68 4106                                  

Herr Kucza
Telefon: 02361 / 53-4143
Fax: 02361 / 53-68 4143

Herr Parske
Telefon: 02361 / 53-3444
Fax: 02361 / 53-68 3444


Totenscheine

Frau Kemper                                            
Telefon: 02361 / 53-3731                            
Fax: 02361 / 53-68 3731         
 
Frau Kuchinke
Telefon: 02361 / 53-3131
Fax: 02361 / 53-68 3131


Digitalisierung

Frau Frank                               
Telefon: 02361 / 53-4648              
Fax: 02361 / 53-68 4648     

Herr Nasemann
Telefon: 02361 / 53-2107
Fax: 02361 / 53-68 2107


Ressortleitung

Herr Berger
Telefon: 02361 / 53-4138
Fax: 02361 / 53-68 4138