Bundestagswahl 2025
Aktuelle Informationen zur Bundestagswahl
Städte suchen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Zur Durchführung der voraussichtlich am 23.02.2025 stattfindenden vorgezogenen Bundestagswahl 2025 benötigen die Wahlämter der Kommunen noch Wahlhelfer und Wahlhelferinnen. Helfen Sie mit und unterstützen Sie unsere Demokratie!
Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt Ihrer Stadt.
Zur Durchführung der voraussichtlich am 23.02.2025 stattfindenden vorgezogenen Bundestagswahl 2025 benötigen die Wahlämter der Kommunen noch Wahlhelfer und Wahlhelferinnen. Helfen Sie mit und unterstützen Sie unsere Demokratie!
Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt Ihrer Stadt.
Termine und Fristen
Der zurzeit offiziell festgelegte Wahltag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist der 28. September 2025 (Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl 2025 vom 23. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271).
Aufgrund aktueller bundespolitischer Entwicklungen hat der Bundeskanzler am 16.12.2024 die Vertrauensfrage gestellt und diese verloren. Nach der Abstimmung hat der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestags vorgeschlagen. Dieser hat nun 21 Tage Zeit, um eine Auflösungsentscheidung zu treffen.
Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.
Eine Neuwahl soll im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages - vorbehaltlich einer amtlichen Veröffentlichung - am 23. Februar 2025 stattfinden. Sobald ein amtlicher Termin feststeht, werden entsprechende Informationen auch hier abrufbar sein.
Außerdem wird das Bundesministerium des Innern - vorbehaltlich der Auflösung des Deutschen Bundestages - eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen, wodurch sich unter anderem die Fristen im Rahmen des Wahlvorschlagsverfahren verkürzen werden. Nach derzeitigem Stand sieht der Verordnungsentwurf vor, dass die Frist zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen am 20.01.2025, 18:00 Uhr (= 34. Tag vor der Wahl) enden soll. Nach Inkrafttreten der Verordnung folgen an dieser Stelle weitere Hinweise.
Nähere Informationen zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen können Sie auch der bereits veröffentlichten Bekanntmachung entnehmen.
Öffnungszeiten des Wahlamts während der Betriebsferien
Datum | Zeit | Hinweis |
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Montag, 23.12.2024 | 08:00 - 16:00 Uhr | |
Dienstag, 24.12.2024 | 10:00 - 12:00 Uhr | nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Freitag, 27.12.2024 | 08:00 - 12:30 Uhr | |
Samstag, 28.12.2024 | 10:00-12:00 Uhr | nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Montag, 30.12.2024 | 08:00 - 16:00 Uhr | |
Dienstag, 31.12.2024 | 10:00 - 12:00 Uhr | nur nach vorheriger Terminvereinbarung
|
Zusätzliche Öffnung für Wahlvorschlagsträger
Datum | Zeit | Hinweis |
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Samstag, 18.01.2025 | 10:00 - 14:00 Uhr | nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Montag, 20.01.2025 | 08:00 - 18:00 Uhr |