Leistung Die behördlichen Datenschutzbeauftragten beim Kreis Recklinghausen
Nach Art. 37 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) haben Behörden bzw. öffentliche Stellen eine/n Datenschutzbeauftragte/n zu bestellen.
Gemäß Art. 39 EU-DSGVO überwacht der/die Datenschutzbeauftragte die Einhaltung der Datenschutzvorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) und unterstützt die öffentliche Stelle, somit bei der Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Beim Kreis Recklinghausen ist ein Datenschutzbeauftragter benannt. Dieser ist zuständig für die Gesamtverwaltung inklusive des Jobcenters.
Fachdienst
Ansprechpartner
- Herr Gehrmann (Datenschutzbeauftragter)
- Frau Schweers (stellvertretende Datenschutzbeauftragte für die Gesamtverwaltung - außer Jobcenter)
- Herr Rausch (stellvertretender Datenschutzbeauftragter für das Jobcenter)