Leistung Die behördlichen Datenschutzbeauftragten beim Kreis Recklinghausen
Nach Art. 37 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) haben Behörden bzw. öffentliche Stellen eine/n Datenschutzbeauftragte/n zu bestellen.
Gemäß Art. 39 EU-DSGVO überwacht der/die Datenschutzbeauftragte die Einhaltung der Datenschutzvorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) und unterstützt die öffentliche Stelle, somit bei der Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Beim Kreis Recklinghausen sind zwei Datenschutzbeauftragte benannt:
- Ein Datenschutzbeauftragter ist zuständig für die Gesamtverwaltung - mit Ausnahme des Jobcenters.
- Ein weiterer Datenschutzbeauftragter ist zuständig für den Bereich des Jobcenters Kreis Recklinghausen.
Fachdienst
Ansprechpartner
- Datenschutzbeauftragter - ohne Jobcenter
- Herr Gehrmann (Datenschutzbeauftragter des Jobcenters Kreis Recklinghausen)
- Herr Rausch (Stellvertretender Datenschutzbeauftragter des Jobcenters Kreis Recklinghausen)
- Herr Salomon (Stellvertretender Datenschutzbeauftragter des Jobcenters Kreis Recklinghausen)