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Korruptionsprävention

Screenshot 2024-07-03 081502Korruption schädigt uns alle als Teil der Allgemeinheit. Doch was bedeutet Korruption überhaupt? Das Strafrecht enthält keine ausdrückliche Definition des Begriffes, da Korruption in vielfältigen Erscheinungsformen auftritt. Korruptes Verhalten wird vielmehr durch verschiedene Straftatbestände sanktioniert. Zu erwähnen sind insbesondere:
 
  • § 331 StGB Vorteilsannahme
  • § 332 StGB Bestechlichkeit
  • § 333 StGB Vorteilsgewährung
  • § 334 StGB Bestechung 
Das Bundeskriminalamt definiert Korruption als “Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandates mit dem Ziel, für sich oder einen Dritten einen Vorteil zu erlangen bei Inkaufnahme eines Nachteils für die Allgemeinheit“.

Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme sowie Bestechung und Bestechlichkeit sind keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten. Und nicht nur die Geber sind Täter, sondern auch die Nehmer. Korruption ist ein sogenanntes Heimlichkeitsdelikt, d.h. weder Geber noch Nehmer haben ein Interesse daran, dass Korruption aufgedeckt wird. Daher spielen Hinweisgeber eine große Rolle, um an Informationen und Beweise zu gelangen.

Um das berechtigte Vertrauen in die öffentliche Verwaltung zu wahren, müssen Verdachtsfälle bestmöglich aufgeklärt werden. Beschäftigte der Kreisverwaltung Recklinghausen sind dazu verpflichtet, Korruption in der Kreisverwaltung zu melden. Aber auch Sie als unsere Bürgerinnen und Bürger haben dazu die Möglichkeit.

Hinweise können per Telefon, per Mail, in einem persönlichen Gespräch oder über unser Meldeformular erfolgen. Gerne dürfen Sie das Formular “Meldung eines Korruptionsverdachts“ ausfüllen und an unsere Antikorruptionsbeauftragte senden. Auf Wunsch bleibt der Hinweisgeber anonym. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Gerichten oder Staatsanwaltschaften.


Ihre Ansprechpartnerin ist: 

Frau Krempa 
Antikorruptionsbeauftragte
Tel.-Nr.: 02361 / 53-6013
E-Mail: antikorruption@kreis-re.de


Für allgemeine Fragen, Kritik oder Beschwerden ist die Antikorruptionsbeauftragte nicht zuständig. In diesen Fällen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Bürger-, Ideen- und Beschwerdecenter der Kreisverwaltung Recklinghausen wenden.