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Recht

Die Aufgaben in diesem Bereich sind vielfältig. Sie reichen von der rechtlichen Vertretung der Kreisverwaltung Recklinghausen über Versicherungsangelegenheiten bis zur Kommunalaufsicht.

Rechtsangelegenheiten

Das Ressort Rechtsangelegenheiten ist für die Bearbeitung von Klageverfahren und für die gerichtliche Vertretung des Kreises Recklinghausen zuständig. Eine weitere Aufgabe stellt die interne Beratung der Kreisverwaltung dar. In den Angelegenheiten des SGB XII werden von hier auch die Klageverfahren für die kreisangehörigen Städte geführt.

Wichtig: Eine Rechtsberatung für Bürgerinnen und Bürger findet nicht statt.

Versicherungsangelegenheiten

Der Fachbereich Recht betreut die Versicherungsangelegenheiten der Kreisverwaltung Recklinghausen. Dies umfasst nicht nur die Schließung von Verträgen, sondern auch deren Anpassung an geänderte Gegebenheiten. Darüber hinaus wird die vertragsgemäße Schadensregulierung im Schadensfall überprüft und begleitet. Im Rahmen der Versicherungsaufsicht werden zudem Ordnungswidrigkeiten verfolgt, die mit einem sechsmonatigen Zahlungsrückstand in der privaten Pflegeversicherung einhergehen.

Kommunalaufsicht

Die Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen führt als untere staatliche Verwaltungsbehörde die unmittelbare allgemeine Aufsicht über die zehn kreisangehörigen Städte. Dabei handelt es sich um eine reine Rechtsaufsicht. Das heißt, der Landrat achtet darauf, dass die Kreiskommunen im Einklang mit dem geltenden Recht (z.B. Gemeindeordnung NRW) verwaltet werden.

Daneben beinhaltet die kommunalaufsichtliche Tätigkeit des Landrates auch die Beratung, Unterstützung und Information der Kommunen im Kreis Recklinghausen.

Im Rahmen der allgemeinen Kommunalaufsicht geht der Landrat auch Beschwerden oder Eingaben nach, die die kreisangehörigen Städte betreffen, soweit hierfür keine originären Zuständigkeiten anderer Stellen im Rahmen der Fachaufsicht bestehen. Richten sich Beschwerden gegen das Verhalten einzelner Beschäftigter von kreisangehörigen Kommunen (Dienstaufsichtsbeschwerden), so sind diese von der jeweiligen Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister als dienstvorgesetzter Person zu prüfen und zu entscheiden. Bei Dienstaufsichtsbeschwerden, die sich gegen eine Bürgermeisterin oder einen Bürgermeister richten, prüft hingegen der Landrat als Disziplinarvorgesetzter, ob ein etwaiges Fehlverhalten vorliegt.

 

Weitere Aufsichtsbehörden:

Die Bezirksregierung Münster ist die obere Aufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte. Sie führt auch die allgemeine Aufsicht über die Kreisverwaltung Recklinghausen. Oberste Aufsichtsbehörde ist der Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.