Leistung ÖPNV
ÖPNV ist die Abkürzung für den Öffentlichen Personennahverkehr. ÖPNV ist somit der Oberbegriff für alle öffentlichen Bus- und Bahnverbindungen. Für den Kreis Recklinghausen sind dies auf der Straße die Schnellbusse, Regionalbusse, Stadtbusse, TaxiBusse (TB), Anrufsammeltaxen (AST) und auf der Schiene die Regionalexpresszüge, Regionalbahnen und S-Bahnen.
Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen
Der Kreis Recklinghausen ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV, auch Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) genannt. Er ist gemäß ÖPNV-Gesetz NRW für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖSPV’s in seiner Region zuständig. Die tatsächliche Erbringung des Verkehrs ist Aufgabe von privaten und kommunalen Verkehrsunternehmen. Für den Kreis Recklinghausen und Umgebung betreiben verschiedene Verkehrsunternehmen den ÖPNV. Dies sind z.B. die Busverkehr Rheinland GmbH, die Dortmunder Stadtwerke AG oder die Vestische Straßenbahnen GmbH als kommunale Verkehrsunternehmen. Neben den Gesellschafterkommunen Gelsenkirchen und Bottrop ist der Kreis Recklinghausen Hauptgesellschafter der Vestischen Straßenbahnen GmbH.
Nahverkehrsplan
Der Kreis erstellt regelmäßig einen Nahverkehrsplan (NVP), welcher durch den Kreistag beschlossen wird. Der Nahverkehrsplan ist das zentrale Steuerungsinstrument und konkretisiert die Anforderungen an Angebotsumfang und –qualität, die von den Verkehrsunternehmen im Kreisgebiet zu erbringen sind. So wird u.a. festgelegt, welche Verbindungen notwendig sind und wie oft die Busse auf den einzelnen Strecken fahren sollen. Grundlage für diese Festlegungen sind z.B. Lage, Einwohnerzahl und besondere Funktionen der einzelnen Ortschaften sowie Fahrgasterhebungen. Grundsätzlich werden die ÖPNV-Kosten zur Hälfte durch die kreisangehörigen Städte und zur anderen Hälfte durch den Kreis getragen. Die Höhe der Kosten für eine einzelne Kommune hängt vor allem von den dort geleisteten ÖPNV-Kilometern ab. Deshalb werden die kreisangehörigen Städte bei allen Entscheidungen beteiligt.
Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste
Als Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV sind die Städte Gelsenkirchen und Bottrop sowie der Kreis Recklinghausen auch zuständig für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge zur Sicherstellung eines ausreichenden ÖPNV-Angebotes. Als Hauptgesellschafter des kommunalen Verkehrsunternehmens, der Vestische Straßenbahnen GmbH, hat der Kreis Recklinghausen daher die Vestische mit der Durchführung des ÖPNV auf 127 Linien im Kreisgebiet, welche teilweise auch in die Gebiete der Städte Gelsenkirchen und Bottrop reichen, betraut. Diese Betrauung endet am 31. Dezember 2019. Der Kreis Recklinghausen, die Stadt Gelsenkirchen und die Stadt Bottrop beabsichtigen, die Vestische Straßenbahnen GmbH ab dem 1. Januar 2020 im Rahmen einer Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 für weitere zehn Jahre mit der Erbringung des straßengebundenen Personenverkehrs zu betrauen.
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Der Kreis Recklinghausen ist Mitglied im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), dessen Gebiet das Ruhrgebiet, den Niederrhein, Teile des Bergischen Landes sowie die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf umfasst. Im ganzen Verbundraum gelten einheitliche Tarife und einheitliche Fahrausweise. Wesentliche Aufgaben des VRR sind die Festlegung des Verbundtarifes und die Aufgabenträgerschaft, also Planung und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im gesamten Verbandsgebiet. Der Kreis Recklinghausen wirkt als Mitglied des Verkehrsverbundes über politische und gewählte Vertreter an den Entscheidungen des VRR mit.
Im Kreis Recklinghausen wird eine jährliche ÖPNV-Leistung (also ÖSPV + SPNV) von rund 18,4 Mio. Kilometern erbracht.
Fahrplanauskunft