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Bürger-, Ideen- und Beschwerdecenter

Unterstützen Sie uns dabei, die Arbeit der Kreisverwaltung weiter zu verbessen. Sie haben Anregungen oder Hinweise, die Sie uns mitteilen wollen? Sie haben eine Beschwerde, die Sie an die Kreisverwaltung richten möchten? Dann nutzen Sie je nach Thema bitte einen der folgenden drei Wege.


Zutändigkeiten und Kontaktmöglichkeiten im Überblick:

  • Straßenverkehrsamt
Wenn Ihr Anliegen das Straßenverkehrsamt betrifft, nutzen Sie bitte das Beschwerdeformular des Straßenverkehrsamtes oder nutzen Sie folgende Telefonnummer: 02361 / 53 7149.

  • Jobcenter
Wenn Ihr Anliegen das Jobcenter betrifft, finden Sie die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten auf der Internetseite des Jobcenters.

  •  Kreisverwaltung:
Für alle sonstigen Anregungen, Hinweise und Beschwerden zur Kreisverwaltung können Sie unser zentrales Online-Formular nutzen. Das Bürger-, Ideen- und Beschwerdecenter ist außerdem unter der zentralen Rufnummer 02361 / 53 5353 zu erreichen.


Hinweise für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens

Bitte schildern Sie Ihr Anliegen möglichst präzise. Sollten Sie dazu bereits Kontakt zu einer Stelle in der Kreisverwaltung Recklinghausen aufgenommen haben, geben Sie, falls möglich, auch den Fachdienst und den/die Sachbearbeiter/in an. Sie können über das Formular außerdem Dokumente oder Fotos hochladen.

Wichtig für unsere Arbeit ist es, dass wir Sie kontaktieren können. Geben Sie dazu bitte Ihre Kontaktdaten an, mindestens aber eine gültige E-Mail-Adresse. Diese nutzen wir, um Ihnen eine Rückmeldung geben zu können und Ihnen im Anschluss an die Nutzung unseres Online-Formulars eine Eingangsbestätigung zukommen zu lassen.


Wichtig: Das Bürger-, Ideen- und Beschwerdecenter ist keine Revisionsinstanz. Das heißt, dass wir zwar als Vermittler zwischen Beschwerdeführenden und den sachbearbeitenden Stellen der Kreisverwaltung agieren, jedoch keine eigenständigen Sachentscheidungen treffen können. Sollten Sie mit einer Sachentscheidung einer Stelle der Kreisverwaltung Recklinghausen nicht einverstanden und eine Vermittlung über das Bürger-, Ideen- und Beschwerdecenter nicht erfolgreich sein, so steht Ihnen abschließend im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten immer noch der Rechtsweg gegen die ursprünglich getroffene Entscheidung offen. Die Einschaltung des Bürger-, Ideen- und Beschwerdecenters ist nicht Teil des Rechtswegs; bitte beachten Sie insbesondere, dass gegebenenfalls Rechtsbehelfsfristen gegen eine getroffene Sachentscheidung durch das Anbringen einer Beschwerde nicht gehemmt werden.

Sollten Sie eine Bürgeranregung im Sinne des § 21 der Kreisordnung des Landes NRW (KreisO NRW) anbringen wollen, machen Sie dies bitte besonders kenntlich. Für Bürgeranregungen im Sinne des § 21 KreisO NRW gilt § 18 der Hauptsatzung des Kreises Recklinghausen. Beachten Sie dort bitte die Schriftform und – falls die Anregung oder Beschwerde von mehr als zehn Personen unterzeichnet ist – die Benennung eines/r Vertretungsberechtigten.