Gesundheitsverwaltung - Heilpraktikerwesen
Heilpraktiker/in (allgemein) und Heilpraktiker/in (Psychotherapie)
Heilpraktiker/in allgemein („großer Heilpraktiker“):
Nächster freier schriftlicher Überprüfungstermin: 13.10.2027
Informationsblatt Heilpraktiker allgemein („großer Heilpraktiker“)
Heilpraktiker/in Psychotherapie („kleiner Heilpraktiker“/ sektoral):
Nächster freier schriftlicher Überprüfungstermin: 14.10.2026
Informationsblatt Heilpraktiker Psychotherapie („kleiner Heilpraktiker“/ sektoral)
Formulare
Antragsformular Heilpraktiker allgemein und Heilpraktiker Psychotherapie
Vordruck ärztliches Zeugnis
Bescheinigung zur Beantragung eines erweiterten behördlichen Führungszeugnisses der Belegart OE
Heilpraktiker/in (Physiotherapie)
Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung führt die Stadt Düsseldorf für den Kreis Recklinghausen die Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern eingschränkt auf den Bereich der Physiotherapie sowie auch die Erlaubniserteilungen durch.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/488/show
Heilpraktiker/in (Ergotherapie/Logopädie/Podologie)
Wenn Sie als Heilpraktiker/in auf dem Gebiet der Ergotherapie, Logopädie oder Podologie beruflich tätig werden möchten, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen, benötigen Sie hierfür die entsprechende Berufserlaubnis als „Heilpraktiker/in (Ergotherapie)“, „Heilpraktiker/in (Logopädie)“ beziehungsweise „Heilpraktiker/in (Podologie)“. Das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen ist die zuständige Behörde für die Erteilung dieser Erlaubnisse für diejenigen, die im Kreis Recklinghausen wohnhaft sind beziehungsweise innerhalb des Kreises Recklinghausen ihre Tätigkeit als sektorale/r Heilpraktiker/in (nachweislich) aufnehmen möchten.
Es bleibt den Anwärter/innen selbst überlassen, wie sie sich die Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen, die der Beruf als Heilpraktiker/in (Ergotherapie/ Logopädie/ Podologie) erfordert. Dies kann zum Beispiel im Selbststudium oder durch den Besuch einer privaten Heilpraktikerschule erfolgen. Da es sich jedoch nicht um einen Ausbildungsberuf handelt, gibt es auch keine staatliche Prüfungsordnung.
Es bleibt den Anwärter/innen selbst überlassen, wie sie sich die Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen, die der Beruf als Heilpraktiker/in (Ergotherapie/ Logopädie/ Podologie) erfordert. Dies kann zum Beispiel im Selbststudium oder durch den Besuch einer privaten Heilpraktikerschule erfolgen. Da es sich jedoch nicht um einen Ausbildungsberuf handelt, gibt es auch keine staatliche Prüfungsordnung.
Wie erhalte ich die sektorale Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Ergotherapie, Logopädie oder Podologie?
Die sektorale Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Ergotherapie, Logopädie oder Podologie wird nur dann erteilt, wenn Sie eine mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt abgelegt haben.Mit dieser Überprüfung soll sichergestellt werden, dass Heilpraktiker/innen bei der Ausübung der Heilkunde keine gesundheitlichen Schäden verursachen. Unter Punkt 1 der Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien des Bundesministeriums für Gesundheit sind die relevanten Inhalte der Überprüfung geregelt. So heißt es unter anderem, dass bei einer antragstellenden Person, die über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem für die sektorale Heilpraktikererlaubnis einschlägigen bundesgesetzlich geregelten Heilberuf verfügt, die Überprüfung auf Kenntnisse und Fähigkeiten beschränkt werden kann, mit denen die antragstellende Person zeigt, dass sie in der Lage ist, die Lücke zwischen der vorhandenen Berufsqualifikation und der eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde zu schließen. Weiterhin müssen unter anderem die Grenzen als sektorale/r Heilpraktiker/in bekannt sein und gegenüber den Kompetenzen der allgemeinen Heilpraktiker/innen und Ärzten/ Ärztinnen abgegrenzt werden können.
Weitere Voraussetzungen für die Erteilung einer o. g. Erlaubnis sind:
• Die Vollendung des 25. Lebensjahres
• Eine abgeschlossene Schulbildung (mindestens Hauptschule oder ein gleichwertiger Abschluss)
• Die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
• Keine Einträge im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis (Belegart OE), die an der Zuverlässigkeit bei der Berufsausübung zweifeln lassen
Das ärztliche Zeugnis über Ihre gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (Vordruck unter „Formulare“) sowie das erweiterte behördliche Führungszeugnis (Belegart OE) dürfen bei Urkundenerteilung nicht älter als drei Monate sein. Sie werden daher innerhalb des Antragsverfahrens nochmals schriftlich auf die Erforderlichkeit der Beantragung des erweiterten behördlichen Führungszeugnisses sowie der Vorlage des ärztlichen Zeugnisses hingewiesen. Im Rahmen dessen erhalten Sie eine Bescheinigung für die Beantragung des erweiterten behördlichen Führungszeugnisses.
Ablauf der mündlich-praktischen Kenntnisüberprüfung
Die mündlich-praktische Überprüfung ist eine Einzelüberprüfung und dauert max. 45 Minuten. Sie wird durch ärztliches Personal des Gesundheitsamtes geleitet. Weiterhin gehören der Prüfungskommission zwei dem jeweiligen Gebiet entsprechende Fachprüfer/innen an.Das Ergebnis der Überprüfung wird Ihnen direkt im Anschluss mitgeteilt. Sollten Sie in der mündlich-praktischen Kenntnisüberprüfung keine ausreichenden Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, wird Ihr Antrag auf Erlaubniserteilung abgelehnt.
Prüfungstermine
Die mündlich-praktischen Kenntnisüberprüfungen für den Bereich der Ergotherapie, der Logopädie und der Podologie finden jährlich am 3. Dienstag im Mai statt. Sollte es sich hierbei um einen gesetzlichen Feiertag handeln, verschiebt sich der Termin ausnahmsweise auf den darauffolgenden Dienstag.In Einzelfällen können sich Änderungen hinsichtlich der Prüfungstermine ergeben, indem, je nach Bedarf, zusätzliche Termine angesetzt werden. Aufgrund der begrenzten Prüfungskapazitäten kann es zu Wartezeiten bis zu dem jeweiligen nächstfreien Überprüfungstermin kommen.
Was wird benötigt?
Um sich für einen Überprüfungstermin vorsehen lassen zu können, senden Sie bitte den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Ergotherapie/ Logopädie/ Podologie vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben dem Gesundheitsamt zu. Das Antragsformular auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Ergotherapie/ Logopädie/ Podologie finden Sie unter „Formulare“.Dem Antrag sind außerdem folgende Unterlagen beizufügen:
• Nachweis über einen erfolgreichen Abschluss mindestens der Hauptschule oder über einen gleichwertigen Abschluss
• Fotokopie der Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung „Ergotherapeut/in“, Logopäde/ Logopädin“ oder „Podologe/ Podologin“
• Erklärung darüber, dass gegen Sie kein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (diese Erklärung ist im Antragsformular enthalten)
• Erklärung darüber, dass Sie bei keiner weiteren Behörde die Heilpraktikererlaubnis beantragt haben (diese Erklärung ist im Antragsformular erhalten)
• Versicherung, dass Sie sich ausschließlich im Bereich der beantragen Erlaubnis betätigen werden (diese Erklärung ist im Antragsformular enthalten)
Anfallende Kosten
• Mündliche Kenntnisüberprüfung (AVwGebO NRW): 110,00 €• Erteilung der Berufserlaubnisurkunde (AVwGebO NRW): 60,00 €
• Ablehnung des Antrags (AVwGebO NRW, § 15 GebG): 45,00 €
• Verschieben des Überprüfungstermins auf eigenen Wunsch (AVwGebO NRW): 40,00 €
• Antragsrücknahme (AVwGebO NRW): 40,00 €