
Corona-Schutzimpfungen im Kreis Recklinghausen
Bitte kommen Sie nur mit Termin ins Impfzentrum. Wer keinen Termin hat, muss abgewiesen werden.
Männer und Frauen unter 60 Jahren werden aktuell nicht mehr mit dem Impfstoff AstraZeneca geimpft. Bereits vereinbarte Termine, für die dieser Impfstoff vorgesehen war, finden statt. Verimpft wird aber ein anderes Vakzin.
Auf dieser Seite finden Sie Information zum den Corona-Schutzimpfungen im Kreis Recklinghausen.

Die aktuelle Lage im Überblick
Es gibt momentan vier Gruppen, die sich zur Impfung anmelden können. Für jede Gruppe hat das Land derzeit einen eigenen Anmeldeweg vorgesehen:
- Personen, die 1945 oder früher geboren wurden
Anmeldung telefonisch unter 0800 11611702
ab Montag, 19.4. zusätzlich Terminvereinbarung für die Jahrgänge 1946/47 möglich - Bestimmte Berufsgruppen
Anmeldung über das Portal Terminland*
Für Beschäftigte der Kindertagesstätten, Grundschulen, Förderschulen und Polizei gibt es gesonderte Impfangebote, die nicht über das Portal gebucht werden. - Menschen, die aufgrund einer außergewöhnlichen medizinischen Situation dringend vorzeitig geimpft werden sollen
Diese Personen müssen einen formlosen Antrag stellen (per Post oder E-Mail an prioimpfung@kreis-re.de mit dem Betreff "Höchstpriorisierung"), dem ein aussagekräftiges ärztliches Attest samt Diagnose beigefügt sein muss. Wird dieser Antrag positiv beschieden, gibt es eine eigene Verfahrensweise. Eine eigenständige Terminvereinbarung ist nicht möglich. - Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nach §3 Satz 2 Coronavirus-Impfverordnung besteht
Anmeldung telefonisch unter 02361 / 9709060 oder über das Portal Terminland*.
Zum Nachweis muss ein ärztliches Attest vorliegen und zum Impftermin mitgebracht werden, das die Zugehörigkeit nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV bestätigt.
Impfung im Impfzentrum bis vorraussichtlich 6. April, im Anschluss sollen Impfungen dieser Gruppe an die Arztpraxen übergehen
Bei pflegebedürftigen Personen nach §3 oder mit den Pflegegraden 4 oder 5 können bis zu zwei Kontaktpersonen ebenfalls geimpft werden. Bitte buchen Sie, falls möglich, in diesem Fall drei zusammenhängende Termine und kommen gemeinsam ins Impfzentrum. Sollte die pflegebedürftige Person bereits geimpft sein, benötigen Sie einen Nachweis, in dem der Plegebedürftige zum einen bestätigt, dass er schon geimpft wurde (falls möglich mit Terminangabe) und zum anderen Sie als Kontaktperson benennt.
Wichtig:
- Die Einhaltung der Verfahrensweisen ist die Grundlage für die berechtigten Personen, geimpft zu werden.
- Wer sich in einem nicht für die Gruppe vorgesehenen Portal oder unberechtigt angemeldet hat, kann zu dem vereinbarten Termin nicht geimpft werden, da die Impfstoffe entsprechend der Termine und der zugelassenen Personenkreise zur Verfügung stehen.
- Es gibt keine freie Impfstoff-Wahl
- Die anderen Gruppen sind derzeit noch nicht impfberechtigt und können auch noch keine Termine vereinbaren, so lange es dafür noch keine Vorgaben des Landes zur Vorgehensweise gibt.
- Weitere Informationen finden Sie unten in den Fragen und Antworten.
*Seite des ASB Vest Recklinghausen, verantwortlich für die Terminbuchungen und Ansprechpartner für Rückfragen ist aber der Kreis Recklinghausen. Termine werden immer abhängig von der Menge an Impfstoff, die dem Kreis vom Land zugewiesen wird, eingestellt.
Video: Der Weg durch das Impfzentrum des Kreises Recklinghausen
Für Untertitel am unteren Rand des Videos das Zahnrad anklicken und Untertitel auswählen. Für eine bessere Übersicht werfen Sie einen Blick in die Skizze des Impfzentrums.
Fragen und Antworten
Weiteres Informationsmaterial
Dokumente zum Download
- Skizze der Räumlichkeiten
- Infopapier des Bundes zum Impfzentrum
- Anfahrtsskizze
- Schreiben von Minister Laumann in leichter Sprache
- Patientenleitfaden
Dokumente zur Impfung
Bitte beachten Sie: Die hier hinterlegten Dokumente dienen lediglich der Vorabinformation. Im Impfzentrum bekommen Sie Formulare ausgehändigt, die dort ausgefüllt werden müssen. Selbst ausgedruckte und vorab ausgefüllte Formulare werden von der Kassenärztlichen Vereinigung nicht anerkannt.
Dokumente bei Impfung mit mRNA-Impfstoffen (z.B. BioNtech für Personen ab 80 jahren)
- Aufklärungsbogen zu mRNA-Impfstoffen (z. B. BioNtech oder Moderna)
Übersetzungen in andere Sprachen und den Bogen in leichter Sprache finden Sie hier. - Anamnese- und Einwilligungsbogen
Dokumente bei Impfung mit Vektor-Impfstoffen (z.B. AstraZeneca für Personen bis 65 Jahren)
- Aufklärungsbogen zu Vektor-Impfstoffen (zum Beispiel AstraZenca)
Informationen in leichter Sprache finden Sie hier. - Anamnese- und Einwilligungsbogen
Weiterführende Links
- Internetseite des Bundesministerium für Gesundheits: www.zusammengegencorona.de
- Internetseite des Landes NRW: www.land.nrw/de/corona/impfung
- Impfverordnung des Bundes
- Impfempfehlung STIKO
- Hotline der KVWL unter 116 117 (kostenlos, 7 Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr). Beantwortet werden Fragen rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die Corona-Schutzimpfung.
- Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung zur Impfung: www.corona-kvwl.de