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Weitere Adressen

Neben den Hilfen, die die Kreisverwaltung Recklinghausen leistet, gibt es eine Reihe weiterer Adressen, an die sich Hilfesuchende mit ihren Anliegen wenden können.

Hilfen für Blinde und Gehörlose

Personen, deren Seh- oder Hörvermögen massiv herabgesetzt ist, können einen Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) haben.


Informationen erhalten Sie beim

  

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

Freiherr-vom-Stein-Platz 1
48133 Münster
Telefon 0251 / 591- 51 15

Telefax 0251 / 591 - 2 76

  

LWL-Antragsformulare sind auf der Internetseite des LWL als Download verfügbar oder auf Anfrage beim LWL und bei allen Sozialämtern erhältlich.

Kriegsopferfürsorge (KOF)

Im Rahmen der Kriegsopferfürsorge (KOF) werden neben den Leistungen an Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene auch Leistungen erbracht für andere Personenkreise, die Schäden erlitten haben, zum Beispiel im Wehr- oder Zivildienst, durch Gewalttaten, durch Impfungen oder politisch bedingte Haft.

 

Unterstützungen werden auf Antrag erbracht und sind von der Höhe des Einkommens und des Vermögens abhängig, es sei denn, es handelt sich um einen ausschließlich schädigungsbedingten Bedarf.

 

Seit dem 01.01.2008 ist in Westfalen nur der LWL zuständig:

 

LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht

Von-Vincke-Str. 23-25

48143 Münster

 Telefon : 0251 / 591 - 57 16 oder 591 - 37 76


 

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster gehört nicht zur Kreisverwaltung Recklinghausen. Weitere Informationen entnehmen Sie daher bitte der Internetseite des LWL oder unter folgender Anschrift bzw. Telefonnummer:

 

Landschaftsverband Westfalen-Lippe 
Freiherr-vom-Stein-Platz 1 
48133 Münster 

Telefon: 0251 / 591 - 01 
Schreibtelefon (für Gehörlose): 0251 / 591 - 47 99 
E-Mail:
lwl@lwl.org
Internet:
www.lwl.org

Rentenversicherung/ Rentenberatung

Die Deutsche Rentenversicherung ist der größte gesetzliche Rentenversicherer in Europa. Hier werden fast drei Viertel der Menschen in der Bundesrepublik (also mehr als 57 Millionen) betreut. Neben individueller Beratung in allen Rentenfragen reichen die Leistungen über medizinische oder berufliche Rehabilitation bis zur Zahlung von Renten an die Versicherten oder ihre Angehörigen. Seit Oktober 2005 haben sich alle bisherigen Rentenversicherungsträger (also LVA, BfA, u.a.m.) zusammen geschlossen und führen den Namen "Deutsche Rentenversicherung".

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Rentenversicherung der deutschen Rentenversicherung 
und auch des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, welches die wichtigsten Fachbegriffe verständlich erläutert.

Rundfunkbeitragsbefreiung

Alle Informationen rund um den Rundfunkbeitrag (vormals GEZ-Gebühr) sowie verschiedene Formulare erhalten Sie auf der Internetseite

www.rundfunkbeitrag.de

oder unter folgender Postanschrift:

 

ARD, ZDF und Deutschlandradio

Beitragsservice

50656 Köln

 

Das Informationsportal zum Rundfunkbeitrag können Sie unter der Rufnummer 01806 - 999 555 10 erreichen (20 Cent/Min. aus allen deutschen Netzen).