Die Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr "Viehverkehrsverordnung" regelt die Kennzeichnung und Überwachung der Nutzviehhaltung sowie die Überwachung des Tierverkehrs im Inland.
Danach sind alle Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen zu kennzeichnen. Beispielsweise müssen Rinder mit zwei Lebensohrmarken gekennzeichnet, von einem Tierpass begleitet und einer Datenbank gemeldet werden.