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Leistung Antragsunterlagen für den Güterkraftverkehr

 Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Nachweis der fachlichen Eignung (Auskünfte über den Erwerb bei der IHK Tel.: 0251/707-329, Frau Leissing)
  • Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (wenn fachlich geeignete Person nicht Inhaber)
  • Auszug (neuester Stand, beglaubigt) aus dem Handelsregister/Genossenschaftsregister, wenn das Unternehmen eingetragen ist. Vorläufig genügt auch der Antrag auf Eintragung ins Handelsregister (bei Gesellschaften bzw. wenn die Firma einen anderen Namen tragen soll als den der antragstellenden Person bzw. Namenszusätze wie Transporte, Spedition etc.)
  • Gesellschaftsvertrag mit Gesellschafterliste
  • Bescheinigung des Bauordnungsamtes, dass am geplanten Betriebssitz eine gewerbliche Tätigkeit im geplanten Umfang ausgeübt werden kann
  • Bescheinigung des Finanzamts über die steuerliche Zuverlässigkeit
  • Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (beim Steueramt der Stadt)
  • Bescheinigung der Krankenkasse (n) über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- u. Rentenversicherung
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Ziff. 2 BerufszugangsVO GüKG
    • Stichtag darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen
    • Es sind 9.000,00 Euro für das erste und 5.000,00 Euro für jedes weitere Fahrzeug nachzuweisen.
  • Fahrzeugliste
  • Gewerbe - Anmeldung, wenn das Gewerbe schon angemeldet ist.
    Ansonsten ist die Gewerbe – Anmeldung sofort nach Anmeldung des Gewerbes der
    Erlaubnisbehörde vorzulegen
       

Folgende Unterlagen sind zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde bei der zuständigen Meldebehörde  anzufordern:

  • Führungszeugnis  (bei einer Gesellschaft für die vertretungsberechtigten Organe, wie die Gesellschafter und die Geschäftsführer, bei einer Genossenschaft für den Vorstand, bei  einer Erben-  gemeinschaft für die Miterben, bei einem Minderjährigen für die gesetzlichen  Vertreter)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei einer Gesellschaft für die vertretungsberechtigten Organe, wie die Gesellschafter und die Geschäftsführer, bei einer Genossenschaft für den Vorstand, bei  einer Erbengemeinschaft für die Miterben, bei einem Minderjährigen für die gesetzlichen  Vertreter für die Gesellschaft)

Der Zeitpunkt der Antragstellung ist der Zeitpunkt, zu dem der Behörde sämtliche Antragsunterlagen einschließlich der erforderlichen Nachweise vorliegen.