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Angebot Fahrgastbeförderungsschein

Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist immer dann erforderlich, wenn Fahrgäste in betriebsbereiten Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen befördert werden. Er wird zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis für die Beförderung von Personen benötigt. An den Inhaber einer Personenbeförderungserlaubnis werden besondere Anforderungen gestellt, da diese Fahrerlaubnis in erster Linie dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen dient. Dabei ist es vor allem wichtig, daß der Inhaber eines Fahrgastbeförderungsscheins zur Personenbeförderung auch geeignet (insbesondere gesundheitlich) und verantwortungsvoll (zuverlässig) ist. Aus diesem Grund ist auch der Fahrgastbeförderungsschein auf höchstens fünf Jahre befristet und kann jeweils um fünf Jahre verlängert werden. Nicht in jedem Fall, wo Personen mitgenommen werden, ist dieser notwendig. Private Fahrten, bei denen Personen mitgenommen werden, gelten nicht als Personenbeförderung.

Den Antrag können Sie persönlich entweder bei der Stadtverwaltung an Ihrem Wohnort oder beim Straßenverkehrsamt in Marl stellen. Die Beantragung des Führungszeugnisses ist nur bei Ihrer örtlichen Stadtverwaltung (Gebühr 13,00 €) möglich. Erfahrungsgemäß dauert es ca. 4-6 Wochen, bis die Unterlagen vollständig sind.

Ein Besuch des Straßenverkehrsamtes ist derzeit grundsätzlich nur mit einem vorher vereinbartem Termin möglich.

Gültigkeit eines Fahrgastbeförderungsscheins

Da der Fahrgastbeförderungsschein den Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis (z.B. Klasse B) voraussetzt, erlischt er ebenfalls mit der Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis. Er kann aber auch separat entzogen werden, wenn die besonderen Anforderungen an den Inhaber eines Fahrgastbeförderungsscheins nicht mehr erfüllt werden.

Grundsätzlich wird die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung befristet für 5 Jahre erteilt. Rechtzeitig vor Ablauf muss der Fahrerlaubnisinhaber eine Verlängerung beantragen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ein gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein
  • Untersuchungen nach Anlage 5.1 / 5.2/ 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Untersuchung nach Anlage 5.2 (Leistungs-/Reaktionstest) ist nur bei einer erstmaligen Erteilung, bei Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit und ab dem 60. Lebensjahr notwendig)
  • behördliches Führungszeugnis
  • Antragstellung für Krankenkraftwagen: Erste Hilfe (nur bei erstmaliger Erteilung vorzulegen)

Die Verwaltungsgebühren betragen:

  • Bei erstmaliger Erteilung und Erteilung nach Ablauf 45,10 €
  • Bei Verlängerung innerhalb der Frist 39,20 €
  • Bei Verlust 25 €