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Angebot Informationen für angehende Unternehmer/Unternehmerinnen im Taxen- und Mietwagenverkehr

Genehmigungspflicht im Straßenpersonenverkehr

Gewerbliche Personenbeförderung ist bis auf wenige Ausnahmen genehmigungspflichtig. 

Welche Gelegenheitsverkehre als sogenannte 'freigestellte Verkehre' keine Genehmigungen erfordern, ist der Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz zu entnehmen.

Wer als Unternehmer/in den Gelegenheitsverkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben möchte, benötigt dazu eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Diese wird für den Kreis Recklinghausen vom Straßenverkehrsamt in Marl erteilt.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG):

  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit und der fachlichen Eignung des/r Antragstellers/in oder ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person (Geschäftsführer/in im Sinne des PBefG)
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes.

Der Zeitpunkt der Antragstellung ist der, zu dem der Behörde sämtliche Antragsunterlagen einschließlich der erforderlichen Nachweise vorliegen.

Für weitere Infos, Problemlösungen oder Hilfe bei der Antragstellung stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit folgenden Angaben unter: erlaubnisse@kreis-re.de

  • Taxi und/oder Mietwagen
  • Name + Anschrift

Der entsprechende Antrag wird Ihnen dann per Mail oder Post übersandt.

Ansprechpartner für die einzelnen Städte sind:

Castrop-Rauxel, Datteln, Herten Frau Dogan
Dorsten, Gladbeck, Recklinghausen Herr Kloh
Haltern am See, Marl, Oer-Erkenschwick, Waltrop Frau Öztürk